Wir befassen uns mit der Lösung der Rechtsprobleme aus dem allgemeinen Zivilrecht, insbesondere beraten und vertreten wir unsere Mandanten in den Bereichen des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts und des Erbrechts.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berate ich Sie gern oder vertrete Sie außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren insbesondere zu folgenden Themen:

Sie sind Arbeitgeber:

  • Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Elternzeit
  • Geltendmachung von Schadenersatzforderungen
  • Kollektivrecht und Vertretung gegenüber dem Betriebsrat
  • Betriebsübergang, Standortwechsel, Umstrukturierungen
  • Arbeitnehmeransprüche

Sie sind Arbeitnehmer:

  • Prüfung der Arbeitsverträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Gehaltsforderungen und sonstige Vergütungen sowie Urlaubsansprüche
  • Betriebsübergang, Standortwechsel, Umstrukturierungen beim Arbeitgeber
  • Erteilung eines Zeugnisses
Baurecht und Architektenrecht

Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts berate ich Sie gern oder vertrete Sie außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren insbesondere zu folgenden Ansprüchen:

  • Abschluss und Wirksamkeit von Eheverträgen
  • Namensrecht
  • elterliche Sorge und Umgangsrecht für
    minderjährige Kinder
  • Berechnung und Geltendmachung von
    Kindesunterhaltsansprüchen minderjähriger und volljähriger Kinder
  • Ehegattentrennungs- und nachehelichen
    Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes
  • Zugewinnausgleichansprüche zwischen Ehegatten
  • Vermögensrechtliche Ansprüche zwischen Ehegatten
    z.B. bei Miteigentum an einer Immobilie oder einem gemeinsamen Unternehmen
  • Ansprüche aus Gesamtschuldverhältnissen zwischen
    Ehegatten (zum Beispiel aus einer gemeinsamen Finanzierung oder einem gemeinsamen Vertrag)
  • Ehescheidung
  • Gewaltschutzverfahren
Familienrecht

Erbrecht

Im Erbrecht berate ich Sie gern insbesondere zu folgenden Themen und erstelle Ihnen auch notwen­dige Dokumente:

Vor dem Erbfall betrifft dies zum Beispiel:

  • Testament/Unternehmertestament
  • Erbvertrag
  • Patiententestament
  • Vorsorgevollmacht
  • Zuwendungen zu Lebzeiten mit oder ohne Gegenleistungen
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Nach dem Erbfall betrifft dies zum Beispiel:

  • Feststellung und Sicherung des Nachlasses
  •  Feststellung des Erbrechts
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Feststellung und Sicherung eines Anspruchs aus Vermächtnis
  • Feststellung und Ermittlung der Höhe eines Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruchs
  • Testamentsvollstreckung

Ich vertrete Sie in gerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Erbe/in, Pflichtteils­berechtigte/r oder Vermächtnisnehmer/in und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.


Ich übernehme das Amt des Nachlassverwalters bzw.
Testamentsvollstreckers.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts berate ich Sie gern oder vertrete Sie außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren insbesondere zu folgenden Themen:

Sie sind Unfallbeteiligter:

  • Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Personenschäden oder Sachschäden.
    Personenschäden sind insbesondere Schmerzensgeld,
    Behandlungskosten, Praxisgebühr, Rezeptzuzahlungen, Verdienstausfall usw.
    Sachschäden sind insbesondere Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten Ihres Fahrzeuges, Mietwagenkosten oder Nutzungsfallentschädigung, Gutachterkosten, Abschleppkosten,
    Verschrottungs- und An- und Abmeldekosten
  • Abstimmung mit der eigenen Kaskoversicherung und
    der eigenen Haftpflichtversicherung
  • Akteneinsicht in die Verkehrsunfallakte der Polizei

Sie sind als Verkehrssünder beschuldigt:

  • Beratung und außergerichtliche Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten insbesondere mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg als Beteiligter eines Verkehrsunfalls, bei Geschwindigkeits- überschreitungen, bei Abstandsüberschreitungen, bei
    Lenkzeitüberschreitungen, bei Überladungen usw.
  • Vertretung im Bußgeldverfahren und nach
    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Verteidigung vor Gericht